Rechtsprechung
SG Oldenburg, 07.08.2012 - S 22 SO 121/12 ER |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
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- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Oldenburg, 07.08.2012 - S 22 SO 121/12
Daher ist vorläufiger Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 79, 69, 74 mit weiteren Nachweisen).